Um eine geordnete und gerechte Nachlassregelung sicherzustellen, ist es ratsam, rechtzeitig Vorsorge zu treffen.
Durch ein Testament kann eine Person festlegen, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, wie zum Beispiel das handschriftliche Testament oder das notarielle Testament. Ein Testament ermöglicht es, individuelle Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung festzuhalten.
Durch einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht kann eine Person auf ihren Anspruch am Nachlass verzichten. Dies kann sinnvoll sein, um die Verteilung des Vermögens nach eigenen Vorstellungen zu regeln oder Konflikte unter den Erben zu vermeiden.
Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen, in der sie sich gegenseitig als Erben einsetzen oder bestimmte Vermögensregelungen treffen. Im Gegensatz zum Testament ist ein Erbvertrag bindend und kann nur in Ausnahmefällen einseitig geändert oder aufgehoben werden.
Neben der reinen Vermögensregelung ist es wichtig, auch für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit Vorsorge zu treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, rechtliche und finanzielle Angelegenheiten zu regeln. Eine Patientenverfügung ermöglicht es, medizinische Entscheidungen für den Fall zu treffen, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, diese zu äußern.
Christoph Schlüter
Ulrich Beckmann
Katrin E. Sattelmair
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