GRUNDSTÜCKSRECHT

Ihre Rechte rund um Ihr eigenes Grundstück

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Gestaltung von Grundstück- und Wohnungskaufverträgen

Die Gestaltung von Grundstück- und Wohnungskaufverträgen ist eine wichtige Aufgabe, um die rechtlichen Aspekte des Kaufs einer Immobilie angemessen zu regeln.

Übertragungsverträge

Übertragungsverträge beziehen sich auf Verträge, bei denen das Eigentum an einer Immobilie oder einem Grundstück von einer Partei auf eine andere übertragen wird. Solche Verträge können beispielsweise im Rahmen von Verkäufen, Schenkungen, Erbschaften oder anderen Transaktionen stattfinden, bei denen das Eigentum an einer Immobilie übertragen wird.

Bestellung und Löschung von Grundschulden

Um eine Bestellung und Löschung von Grundschulden vorzunehmen, müssen bestimmte Schritte befolgt werden. Es ist wichtig anzumerken, dass die genauen rechtlichen Anforderungen und Verfahren je nach Land variieren können.

  1. Vereinbarung treffen
  2. Notarielle Beurkundung
  3. Eintragung ins Grundbuch
  1. Erfüllung der Schuld
  2. Löschungsantrag stellen
  3. Löschungsbewilligung erhalten
  4. Löschung im Grundbuch eintragen

Teilungserklärungen bei Wohnungseigentum

Bei Wohnungseigentum handelt es sich um eine besondere Form des Eigentums, bei der mehrere Parteien verschiedene Teile eines Gebäudes oder einer Wohnanlage besitzen. Eine Teilungserklärung ist ein rechtliches Dokument, das die Grundlage für die Schaffung von Wohnungseigentum bildet. Es enthält die grundlegenden Regelungen und Bestimmungen für die Aufteilung des Eigentums in einzelne Wohnungen oder Einheiten.

Erbbaurechtsverträge

Erbbaurecht ist eine besondere Form des Grundstückseigentums, bei der eine Person oder Organisation (Erbbauberechtigter) das Recht erhält, ein Grundstück für eine bestimmte Zeit zu nutzen und darauf Bauwerke zu errichten. Der Eigentümer des Grundstücks (Erbbaurechtsgeber) behält das Eigentum an dem Grundstück und erhält regelmäßig eine Erbbauzinszahlung vom Erbbauberechtigten. Die rechtliche Grundlage für das Erbbaurecht wird in einem Erbbaurechtsvertrag festgelegt.

Für Ihre Rechte sind wir gern für Sie da.

WIR SIND FÜR SIE DA!
ANWÄLTE

Christoph Schlüter

Ulrich Beckmann

Katrin E. Sattelmair

KANZLEI REINBEK

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