Das Familienrecht regelt die rechtlichen Bestimmungen für die Eheschließung, einschließlich der Voraussetzungen, des Verfahrens, der Ehefähigkeit und der rechtlichen Wirkungen der Ehe.
Das Familienrecht regelt die Verpflichtungen von Eltern oder Ehepartnern zur Zahlung von Unterhalt. Dies umfasst den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt und gegebenenfalls auch den Elternunterhalt.
Das Familienrecht regelt den Prozess der Adoption, einschließlich der Voraussetzungen, des Verfahrens, der rechtlichen Wirkungen und der Rechte und Pflichten der Adoptiveltern und des adoptierten Kindes.
Wenn eine Ehe scheitert, regelt das Familienrecht die rechtlichen Aspekte der Scheidung, wie etwa die Voraussetzungen für eine Scheidung, das Scheidungsverfahren, die Aufteilung des Vermögens und die Regelung von Unterhaltspflichten.
Es legt die Regelungen für das Sorgerecht und das Umgangsrecht mit Kindern fest, insbesondere wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen. Es befasst sich mit Fragen der elterlichen Verantwortung, des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangsrechts.
Das Recht in der Familie regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vormundschaft und Pflegschaft von Minderjährigen oder erwachsenen Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht selbst für ihre Angelegenheiten sorgen können.
Christoph Schlüter
Ulrich Beckmann
Katrin E. Sattelmair
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